Änderung des Arbeitsgesetzes
Links und Quellen:
Das Schweizerische Parlament
Bundesgesetz pdf
Swisspolitics.ch
Zusammenfassung
Heute ist es normal, dass an Bahnhöfen und Flughäfen die Läden offen sind. Aus diesem Grund hat das Parlament beschlossen diese Lebensgewohnheit im Arbeitsgesetz zu berücksichtigen.
Dabei handelt es sich um eine Änderung des Gesetzes, da es zurzeit nur solchen Geschäfte erlaubt am Sonntag zu öffnen, die Waren und Dienstleistungen für Reisende anbieten. Das neue Gesetzt soll neu alle Geschäfte an Bahnhöfe und Flughäfen zulassen, uneingeschränkt von dessen Sortiment.
Dagegen wurde von den Gewerkschaften das Referendum ergriffen. Es wird befürchtet, dass die Änderung langfristig zur Gewohnheit wird, und dass der Sonntag zu einem allgemeinen Arbeitstag wird.
Bundesrat und Parlament sind jedoch für die Revision, da es sich um eine Anpassung der heutigen Gesellschaft handelt. Es fördert zudem den öffentlichen Verkehr und Schafft Arbeitsstellen respektiv es werden keine Abgebaut.
Heutige Situation
Die Geschäfte, die an den Bahnhöfen und Flughäfen offen haben obwohl sie nach dem Gesetz keine Bewilligung dazu haben, haben vom Bundesgericht bis zum Entscheid der Vorlage eine Ausnahmegenehmigung bekommen. Diese müssten bei einem Nein die Geschäfte künftig schliessen, was zu Entlassungen der Arbeitnehmer führt.
Meine Meinung
Meine Meinung ist klar und einfach …. warum nicht? Ich arbeite ja Teilzeit auch am Wochenende und es war doch schon immer so, warum also ändern?
rei |