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Volksabstimmungen der Schweiz

Volksabstimmungen und Volksinitiativen
Sorry, aber ich muss das machen .... es ist einfach so witzig wieviele Abstimmungen wir haben und nicht mal die hälfte geht abstimmen!!! lol
Volksabstimmung vom 28. November 2004
1. Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kanton.
Da der Föderalismus im Bund an Substanz verloren hat, gibt es doppelspurigkeiten in der Zuständigkeit und Finanzierung zwischen Bund und Kanton.
In dieser Vorlage geht es darum, 27 Verfassungsartikel zu ändern um:
- Die Aufgabenteilung
- eine bessere Zusammenarbeit
- eine gezielte Finanzausgleich (zwischen den Kantonen)
besser zu gestalten.

Der Bundesrat empfiehlt ein Ja zu dieser Vorlage da sie den Föderalismus erneuert und die Solidarität zwischen den Kantonen stärkt.
Kritik: eine Minderheit befürchtet, dass die Kantone mit einigen Aufgaben überfordert sein könnten. z.B die sozialen Bereiche wie Behindertenheime etc.
Einige kritisieren die interkantonale Zusammenarbeit und wollen mehr Kompetenz für den Bund.
Ausserdem befürchten einige eine Steuererhöhung in ressourcenstarken Kantonen, die diese die struckturschwachen unterstützen.
2. Neue Finanzordnung
Der grösste Teil der Einnahmen des Bundes kommen aus den direkten Steuern und der Mehrwertsteuer. Um diese beiden Steuereinnahmen zu sichern, hat der Bund die Kompetenz diese zu erhöhen. In dieser Vorlage geht es darum, dieses Recht auf das Jahr 2020 zu verlängern.

Der Bundesrat befürwortet diese Vorlage, da sie die Haupteinnahmequelle sichert.
Kritik: Im Nationalrat wurde diskutiert ob diese Steuern überhaupt zu befristet seien und ob der Sondersatz für Beherbergungsleitungen beizubehalten sei.
3. Stammzellenforschungsgesetz
Die wohl am meisten diskutierte Vorlage in dieser Abstimmung. Das Stammzellenforschungsgesetz lässt es zu an embryonalen Stammzellen Forschung zu betreiben wenn:
- die Eltern ihr Einverständnis geben
- wenn die Ethikkommission das Forschungsprojekt befürwortet
- wenn es in der Schweiz nicht schon andere Zellen für das Projekt vorhanden sind
- wenn das Forschungsprojekt hohe wissenstaftliche Qualität hat
- wenn das Ziel die Biologie des Menschen zu erkunden oder schwere Krankheiten behandeln zu können
- wenn das Forschugsziel nicht anders erreicht werden kann.
es ist absolut verboten:
- das clonen von Embryo zu Forschungzwecken
- Stammzellen aus einen Embryo zu gewinnen das älter als 7 Tage ist
- überzählige Embryo in das Land ein- oder auszuführen
- Das Handeln von überzähligen Embryos.
nicht zu vergessen, dass die Stammzellen nur aus den überresten einer künstlichen Befruchtung gewinnen werden darf.
Diese Vorlage entstand weil einige Organisationen das Referendum gegen das neue Stammzellenforschungsgesetzt ergriffen haben.

Der Bund empfhielt diese Vorlage, da sie eine Chance zu Heilung von bisher unheilbaren Krankheiten bietet und den Forschungsstandort Schweiz fördert. Man wollte daher ein komplettes Verbot vermeiden und ging auf die Zwischenlösung ein, die Forschung zuzulassen doch nur unter strengen gesetzlich geregelten Voraussetzungen.
Kritik: Eine Anzahl von Organitsationen kritisieren dieses Gesetz, da es gegen die Menschenwürde verstösst Embryonalzellen als Forschungsmittel einzusetzten. Sie befürchten auch das Clonen von Menschen trotz des Gesetzes. Sie sind der Meinung das die Forschung an Adulten Stammzellen mehr bringt.
 
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